Elektroprüfung &Arbeitssicherheitsbetreuung

Schützen Sie Ihr Unternehmen und behalten Sie dabei Ihren Versicherungsschutz

Betriebssicherheitsprüfungen gemäß BetrSichV und
DGUV Vorschriften

Elektroprüfung / E-Check elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel / E-Check nach DGUV V3 sichert nicht nur den Schutz der Belegschaft, sondern ist zusätzlich auch ein wichtiger Faktor um Brandschutz im Unternehmen zu gewährleisten...

Elektroprüfung / E-Check elektrischer Anlagen nach DGUV V3

224.966 Feuerwehreinsätze ereigneten sich 2019 laut des Feuerwehrverbandes in Deutschland auf Grund von Bränden, wovon ca. 33 % auf defekte Elektrik zurückzuführen sind…

Prüfung von Leitern und Tritten nach BetrSichV + DGUV I

Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung ereigneten sich 22.056 Leiterunfälle im Jahre 2019. Die Dunkelziffer ist weit höher, da nicht alle Arbeitsunfälle gemeldet werden...

Arbeitssicherheitsbetreuung gemäß
ArbSchG, BetrSichV und ASiG

Gefährdungsbeurteilung (Elektro)

Gemäß der BetrSichV müssen Prüffristen für Elektroprüfungen / E-Check in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in die Unternehmensstruktur implementiert werden...

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Um die Anforderungen aus den Arbeitsschutzbestimmungen zu erfüllen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen..

Gefährdungsbeurteilung (Tätigkeitsbezogen)

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt aller Handlungen und das zentrale Element im Arbeitsschutz...

Arbeitsschutz integrieren - Vorteile sichern!
  • Versicherungsschutz der Feuer- und Gebäudeversicherungen!
  • Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaften!
  • Schutz des Unternehmers und des Vorgesetzen vor Strafe!
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  • Wertgeschätzte/ gesunde Mitarbeiter!
  • Höheres Ansehen bei Kunden!
  • Weniger Arbeitsunfälle!
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Fragen und Antworten

Laut des Spitzenverbandes der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich 2019 insgesamt 851.547 gemeldete Arbeitsunfälle in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Sektor, davon 497 Unfälle mit tödlichen Ausgang. 

Das Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist an den Arbeitgeber gerichtet. Im § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers heißt es dazu:

„(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“

Die Verantwortung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen liegt beim Arbeitgeber. 
Hat der Arbeitgeber jedoch Aufgaben an Führungskräfte delegiert, sind die Führungskräfte wie Betriebsleiter, Meister, Vorarbeiter, Abteilungsleiter etc. ebenfalls in der Verantwortung und zur Umsetzung verpflichtet.
Die Kontroll- und Aufsichtspflichten des Arbeitsgebers bleiben jedoch unberührt.

Darüber hinaus hat auch jeder Mitarbeiter die Verpflichtung für sich selbst Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen, bzw. andere Mitarbeiter auf diese Maßnahmen aufmerksam zu machen. 

 

224.966 Brände ereigneten sich 2019 laut des Feuerwehrverbandes in Deutschland. 
Ca. 33 % der entstandenen Gebäudeschäden sind auf defekte Elektrik zurückzuführen. 

Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) können nach § 25 mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,00 € geahndet werden. 

Bei einer Handlung die das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet, kann sogar laut § 26 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr erhängt werden.

Kundenstimmen:

Sehr professionelles Vorgehen und dazu noch sympathisch. Das freut mich als Inhaber von RENTAS“ 
Rico Schweitzer (RENTAS Mietgeräte)

„Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Wir werden zur nächsten Wiederholungsprüfung wieder an Sie denken und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute.“
Sarah Gessner (Verein Hanseatischer Transportversicherer e.V.)

„Die Prüfung ist nach unserer Einschätzung allgemein sehr gut gelaufen und auch die Dokumentation ist wirklich gut – vielen Dank!“
Christian Floeter  
(GEMEINNÜTZIGE BAUGENOSSENSCHAFT
BERGEDORF-BILLE EG)

„Die Prüfung bei uns im Betrieb war sehr kompetent, der Ablauf war zügig und professionell und wir wurden sehr gut betreut. In 2 Jahren machen wir die erneute Prüfung gerne wieder mit Arbeitssicherheit Neuring“
Felix Eschermann (PICTURE ZOO STUDIO)

„Die Dokumentation ist top. Vielen Dank für Ihre Unterstützung“
Marius Niehoff (IMMOJECTS GmbH)

 

Firmenlogo Arbeitssicherheit Neuring

Bei unzähligen Richtlinien, Verordnungen, Gesetzen, technischen Regeln oder Normen und den daraus resultierenden Pflichten kann schnell der Überblick verloren gehen.  

Arbeitssicherheit Neuring unterstützt und betreut Sie in diesem umfangreichen Bereich der Arbeitssicherheit. Wir gehen mit Ihnen den mittleren Weg und finden die Balance zwischen betrieblichen und finanziellen Aufwand – bei höchster Sicherheit und maximaler Qualität. 

Arbeitssicherheit Neuring ist Mitglied im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) und im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI). 

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