Gefährdungs-beurteilung – Passgenauer Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung – Passgenauer Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Aber auch in Verordnungen wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird eine Gefährdungsbeurteilung gefordert.
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt aller Handlungen im Arbeitsschutz.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefahren zu ermitteln, diese zu bewerten und Maßnahmen daraus abzuleiten.
Ein Monteur ist bei einer Tätigkeit mit einer Bohrmaschine mehreren Gefährdungsfaktoren ausgesetzt.
Die Anschlussleitung kann beschädigt oder Stromleitungen in der Wand mit dem Bohrer getroffen werden (elektrische Gefährdung), was zu Gefährdungen wie elektrischen Schlag oder Verbrennungen führen kann.
Unkontrollierte bewegte Teile (mechanischer Gefährdungsfaktor) wie Bohrspäne können zu Verletzungen der Augen oder der Haut führen.
Bei Arbeiten in Kessel- oder an Heizungsanlagen können thermische Gefährdungen zu Verbrennungen führen.
Darüber hinaus gibt es einige weitere Gefährdungen wie biologische, chemische, physische, mechanische, physikalische oder psychische Gefährdungen.
Die Gefährdungen müssen ermittelt, beurteilt und Maßnahmen implementiert werden.
Entscheidend ist, dass Gefährdungen ermittelt, diese bewertet und Schutzmaßnahmen implementiert werden müssen.
Schutzmaßnahmen können z. B.: sein:
Die Anforderungen an Brandschutz, Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege und die Arbeitsschutzorganisation sind zusätzliche Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung.
Hinweis:
Auch in Bürobetrieben muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist wichtig, weil sie hilft, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren präventiv zu verhindern, indem sie Risiken frühzeitig identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen festlegt. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten, erfüllt gesetzliche Pflichten für Arbeitgeber, sichert die Betriebsabläufe, steigert die Mitarbeitermotivation und vermeidet hohe Kosten durch Unfälle, Krankheitstage und Bußgelder.
1.
Tätigkeitsmapping
Wir erfassen alle Arbeitsabläufe, Prozessschritte und beteiligten Personen – digital unterstützt.
2.
Gefährdungsbeurteilung
Ermitteln und Bewertung der Gefährdungen nach Vorgaben der Unfallversicherungen.
3.
Maßnahmenentwicklung
Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen samt Unterweisungskonzept.
4.
Review & Update‑Service
Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle sowie Anpassung bei Prozessänderungen oder Neuerungen im Regelwerk.
Balance Kosten / Sicherheit
Wir wählen den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zwischen Aufwand und maximalem Schutz.
Gerichtsfeste Dokumentation
Rechtskonforme Dokumentation gemäß den aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen
VDSI‑ & VDE‑Mitgliedschaft
Stetige Weiterbildung und Zugriff auf neueste Fachinformationen.
Zufriedene Kunden
Referenzen aus Produktion, Logistik, Dienstleistung.
Jedes Unternehmen mit Angestellten muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, unabhängig von Branche oder Umgebung.
Jede Tätigkeit muss erfasst werden, z. B: Arbeiten am Büroarbeitsplatz, Arbeiten mit elektrischen Handwerkzeugen oder Arbeiten auf Leitern.
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